Mit der Holzversorgung Oberpfalz eG ist im Juni die erste regionale Genossenschaft zur Holzversorgung gegründet worden. Acht Zimmereien und Holzbaubetriebe haben sich dabei mit dem Ziel vereint, in der Region eine nachhaltige Wertschöpfung zu realisieren.
Mit 15 Teilnehmerinnen ist die Seminarreihe „Fachfrau im Zimmererhandwerk“ nach den pandemiebedingten Einschränkungen wieder gestartet. Die Unternehmerfrauen trafen sich am 19. und 20. Mai 2022 in Beilngries zum Thema „Baurecht“.
Ziel des Landesinnungsverbands ist es, jeden Mitgliedsbetrieb bei der Organisation seines Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dazu finden unter dem Titel „Arbeitsschutz für Zimmerer“ ab April 2022 Online-Workshops auf Innungsebene statt.
Wie berichtet, hatte die Schlichtungsstelle am 24. März 2022 im Rahmen der Tarifverhandlungen über den Mindestlohn im Baugewerbe einen Schiedsspruch gefällt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre zentrale Aus- und Fachvermittlung neu organisiert und die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) ab dem 1. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.
Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 der Änderungsverordnung zur Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis 25. Mai 2022 zugestimmt. Sie tritt am 20. März 2022 in Kraft.
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt und die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet. Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Abstürze und Durchstürze gehören zu den häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle auf dem Bau. Schon ein Sturz aus geringer Höhe kann zu schwersten Verletzungen führen. Deshalb ist ein effektiver Absturzschutz so wichtig. Er verhindert Unfälle und kann Leben retten.
Der Landesinnungsverband für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk hat uns über die Neuerungen der Ableitbedingungen für Feuerstätten für feste Brennstoffe nach einer Änderung der 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) informiert. Diese treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
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