Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Nach den Änderungen vom Sommer 2022 folgen nun weitere Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.
Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt und die Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden wieder gestartet. Ab sofort können wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen gestellt werden.
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