In Corona-Zeiten bietet die Berufsgenossenschaft (BG) BAU telefonische Vorsorgeuntersuchungen an. Das gilt weiterhin, obwohl die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden. Außerdem gibt es wieder Vorort-Termine im arbeitsmedizinischen Zentrum für dringende Plichtvorsorgeuntersuchungen.
Präsenzveranstaltungen sind derzeit nicht möglich, deshalb findet unsere Veranstaltung „Recht trifft Technik“ online statt. Dabei geht es vor allem um den Bauordner: Er dient als Grundlage für die professionelle Baustellendokumentation und wurde speziell für das Zimmererhandwerk entwickelt. Eine Anmeldung zum Online-Seminar ist bereits möglich.
Um Sturmschäden zu vermeiden, muss die gesamte Dachkonstruktion gegen Abheben gesichert werden - und die fachgerechte Verankerung muss statisch nachgewiesen werden. Wie Zimmerer dabei vorgehen sollten, steht in einem neuen Merkblatt von Holzbau Deutschland mit dem Titel „Windsogverankerung der Sparren“. Dieses können Innungsmitglieder kostenfrei herunterladen.
Seit 4. Mai 2020 können Innungsmitglieder über den LIV-Intern-Bereich direkt auf den Technikbereich von Holzbau Deutschland zugreifen. Dort finden Sie unter anderem technische Merkblätter, Aktuelles zu Fachregeln, Forschungsberichte und die Reihe "Technik im Holzbau". Das Informationsmaterial wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wer potenziellen Bauherren die energetische Modernisierung mit der nun möglichen steuerlichen Absetzbarkeit schmackhaft macht, der muss auch wissen, dass dies nur möglich ist, wenn dabei bestimmte U-Werte erreicht werden. Und die sind nicht die Mindeststandards der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Viele Mitglieder unserer Zimmerer-Innungen haben bei der Kommunalwahl 2020 ein Mandat in der Kommunalpolitik gewonnen. Wir haben uns bei den Innungen umgehört, wer den Sprung in ein Gremium oder den Rathaus-Chefsessel geschafft hat und einige Interviews mit den Amtsträgern bereits online gestellt.
Im Frühjahr statten sich viele Zimmereien neu aus. Die gute Nachricht: Wer ein Lifeline-System kauft oder etwas für den UV-Schutz seiner Mitarbeiter tut, bekommt dafür Zuschüsse von der BG BAU. Welche Arbeitsmittel und Maßnahmen gefördert werden, steht online im Arbeitsschutzprämienkatalog 2020.
Aus gegebenem Anlass dürfen wir alle Mitgliedsbetriebe noch einmal auf das Portal der SOKA-BAU zur Überlassung von Mitarbeitern im Rahmen der sog. „Kollegenhilfe“ aufmerksam machen. Über dieses Portal ist eine schnelle Vermittlung von Mitarbeitern im Anzeigeverfahren bei weniger als 50 Mitarbeiter und für die Dauer von maximal zwölf Monaten zur Vermeidung von Entlassungen oder Kurzarbeit möglich.
Bayern führt ab 27. April 2020 eine Maskenpflicht in allen geöffneten Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr ein. Die gute Nachricht: Die Mitarbeiter unserer Mitgliedsbetriebe sind nicht von dieser Regelung betroffen.
Derzeit gibt es Diskussionen darüber, dass Arztbesuche wieder möglich sein sollten - doch der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) der BG BAU führt Vorsorgeuntersuchungen weiterhin telefonisch durch: Zum Beispiel wenn eine UV-Schutzberatung ansteht. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.